Gutachten

Psychotherapeutische Gutachten

Psychotherapeutische Gutachten bieten Entscheidungsträgern wie Gerichten, Behörden oder auch Privatpersonen eine fundierte Einschätzung psychischer Fragestellungen. Als psychotherapeutische Sachverständige beurteile ich diese Anliegen neutral, objektiv und nach aktuellen wissenschaftlichen Standards.

Ein besonderer Fokus liegt auf der umfassenden Betrachtung psychischer, sozialer und körperlicher Aspekte – wie etwa Familienanamnese, Beziehungsmuster, Bindungsverhalten oder diagnostische Befunde. Ziel ist es, die individuelle Situation einzuordnen, einen möglichen Verlauf zu bewerten und geeignete Behandlungsoptionen aufzuzeigen.

Verschwiegenheit gemäß § 15 PthG

Im Rahmen einer Begutachtung ist die Schweigepflicht nach § 15 Psychotherapiegesetz eingeschränkt: Damit relevante Informationen an Dritte weitergegeben werden dürfen, ist das ausdrückliche Einverständnis der betroffenen Person erforderlich. Dabei werden ausschließlich für das Gutachten wesentliche Inhalte berücksichtigt – andere Befunde bleiben außen vor.

Befangenheit

Psychotherapeut:innen dürfen nur dann als Gutachter:innen tätig werden, wenn sie objektiv und unvoreingenommen beurteilen können. Absolute Befangenheit besteht z. B. bei familiären oder persönlichen Beziehungen zur betroffenen Person, bei laufender oder vergangener therapeutischer Behandlung oder wenn man bereits im Verfahren in anderer Funktion involviert war (§ 7 AVG).

Arten von Gutachten

Je nach Auftraggeber unterscheidet man zwischen:

• Privatgutachten

• Gerichtsgutachten

• Gutachten für Verwaltungsbehörden

• Parteigutachten (z. B. von einer Streitpartei selbst beauftragt)

• Obergutachten (bei widersprüchlichen oder mangelhaften Vor-Gutachten)

Kosten

Die Kosten richten sich nach Umfang und Aufwand des Gutachtens. Einflussfaktoren sind z. B. die Fragestellung, diagnostischer Aufwand, Recherchen in Vorbefunden, Akteneinsicht oder Anfahrt. Das Honorar wird individuell kalkuliert.

Meine Leistungsbereiche

Ich erstelle Gutachten u. a. in folgenden Bereichen:

Arbeitsrecht: Arbeitsfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Burnout

Asylrecht: Traumata, Belastungsstörungen, Anpassungsprobleme

Familienrecht: Obsorge, Besuchsrecht, Erziehungsfähigkeit, Adoption

Zivil-/Strafrecht: Psychische Folgeschäden, z. B. bei Gewalt- oder Missbrauchsopfern

Quellen:
Lanske, P & Pritz, A (2002). Das psychotherapeutische Gutachten. Wien: LexisNexis.
Bundesministerium für Gesundheit (2014).Gutachterrichtlinie. https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/7/0/5/CH4043/CMS1415709133783/gutachterrichtlinie.pdf