Psychotherapeutische Gutachten
Psychotherapeutische Gutachten bieten Entscheidungsträgern wie Gerichten, Behörden oder auch Privatpersonen eine fundierte Einschätzung psychischer Fragestellungen. Als psychotherapeutische Sachverständige beurteile ich diese Anliegen neutral, objektiv und nach aktuellen wissenschaftlichen Standards.
Ein besonderer Fokus liegt auf der umfassenden Betrachtung psychischer, sozialer und körperlicher Aspekte – wie etwa Familienanamnese, Beziehungsmuster, Bindungsverhalten oder diagnostische Befunde. Ziel ist es, die individuelle Situation einzuordnen, einen möglichen Verlauf zu bewerten und geeignete Behandlungsoptionen aufzuzeigen.
Verschwiegenheit gemäß § 15 PthG
Im Rahmen einer Begutachtung ist die Schweigepflicht nach § 15 Psychotherapiegesetz eingeschränkt: Damit relevante Informationen an Dritte weitergegeben werden dürfen, ist das ausdrückliche Einverständnis der betroffenen Person erforderlich. Dabei werden ausschließlich für das Gutachten wesentliche Inhalte berücksichtigt – andere Befunde bleiben außen vor.
Befangenheit
Psychotherapeut:innen dürfen nur dann als Gutachter:innen tätig werden, wenn sie objektiv und unvoreingenommen beurteilen können. Absolute Befangenheit besteht z. B. bei familiären oder persönlichen Beziehungen zur betroffenen Person, bei laufender oder vergangener therapeutischer Behandlung oder wenn man bereits im Verfahren in anderer Funktion involviert war (§ 7 AVG).
Arten von Gutachten
Je nach Auftraggeber unterscheidet man zwischen:
• Privatgutachten
• Gerichtsgutachten
• Gutachten für Verwaltungsbehörden
• Parteigutachten (z. B. von einer Streitpartei selbst beauftragt)
• Obergutachten (bei widersprüchlichen oder mangelhaften Vor-Gutachten)
Kosten
Die Kosten richten sich nach Umfang und Aufwand des Gutachtens. Einflussfaktoren sind z. B. die Fragestellung, diagnostischer Aufwand, Recherchen in Vorbefunden, Akteneinsicht oder Anfahrt. Das Honorar wird individuell kalkuliert.
Meine Leistungsbereiche
Ich erstelle Gutachten u. a. in folgenden Bereichen:
• Arbeitsrecht: Arbeitsfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Burnout
• Asylrecht: Traumata, Belastungsstörungen, Anpassungsprobleme
• Familienrecht: Obsorge, Besuchsrecht, Erziehungsfähigkeit, Adoption
• Zivil-/Strafrecht: Psychische Folgeschäden, z. B. bei Gewalt- oder Missbrauchsopfern
Quellen:
Lanske, P & Pritz, A (2002). Das psychotherapeutische Gutachten. Wien: LexisNexis.
Bundesministerium für Gesundheit (2014).Gutachterrichtlinie. https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/7/0/5/CH4043/CMS1415709133783/gutachterrichtlinie.pdf